22.10.2014

Ab 01.01.2016 beträgt der Pflichtbeitrag zur Zusatzversorgung bei der KZVK Hannover 4,8 %

Schlechte Ertragslage auf den Finanzmärkten macht Beitragserhöhung zur langfristigen Gewährleistung der Zusatzrentenzahlungen erforderlich.

Der dringenden Aufforderung des Aktuars folgend beschloss der Verwaltungsrat der KZVK Hannover in seiner Sitzung am 21.10.2014, den Pflichtbeitrag zur Zusatzversorgungsversicherung der Mitarbeiter ab dem 01.01.2016 um 0,8 % auf dann 4,8 % zu erhöhen. Zeitgleich wurde eine Satzungsregelung beschlossen, durch die es der KZVK Hannover ab dem 01.01.2016 möglich sein wird, aufgrund arbeitsrechtlicher Regelung als Eigenbeteiligung der Mitarbeiter am Pflichtbeitrag überwiesene Beitragsanteile anzunehmen. Hier war zu gewährleisten, dass hinsichtlich des Eigenbeteiligungsanteils Anwartschaften auch schon während der Wartezeit von 60 Monaten begründet werden. Die Vorbereitung der Satzung auf die Möglichkeit einer Eigenbeteiligung der Mitarbeiter am Pflichtbeitrag ist die Voraussetzung, im TV DN oder den AVR DD eine solche Eigenbeteiligung zu vereinbaren.