25.5.2020

7. Änderungstarifvertrag vom 18. März 2020 zum Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV DN) gilt rückwirkend ab 01.04.2020

Am 1. Januar 2020 war das neue Pflegeberufegesetz in Kraft getreten. Das bedeutet, dass zukünftig keine Gesundheits- und Kinderpflegerinnen, keine Altenpflegerinnen oder Gesundheits- und Krankenpflegerinnen mehr ausgebildet werden, sondern es wird nach der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachkraft ausgebildet. Diejenigen, die noch nach dem alten Modell ihre Ausbildung begonnen haben, werden diese auch noch zu Ende führen, alle ab 2020 Ausgebildeten werden nach dem neuen Modell und der neuen Bezeichnung die Ausbildung absolvieren. Diese Reform wird nun durch den 7. Änderungstarifvertrag vom 18. März 2020 zum TV DN begrifflich nachvollzogen und darüber hinaus die Auszubildenden der Altenpflege in den Geltungsbereich des TV DN aufgenommen.

Außerdem hat der DDN e. V. den „3. Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege Niedersachsen vom 1. November 2018“ zum Ablauf des 31. Juli 2020 gekündigt und keinen weiteren speziellen Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege Niedersachsen mehr schließen. Der Grund liegt in der sich aus den novellierten Ausbildungsbedingungen gemäß dem Pflegeberufegesetz ergebenden Situation. Vorübergehend werden Schülerinnen und Schüler sowohl in der Kranken-, als auch in der Altenpflege nach altem Ausbildungsrecht sowie Pflegeschülerinnen und -schüler nach dem neuen Recht gleichzeitig in unseren Schulen und Einrichtungen ausgebildet. Deshalb sind alle Tarifpartner der Meinung, dass für Kranken-, Kinderkranken-, Altenpflege-, Entbindungspflege- und Pflegeschüler gleiches Arbeitsrecht und gleiche Ausbildungsentgelte gelten müssen. Bisher war nur Arbeitsrecht- und Ausbildungsentgelt für Gesundheits-, Kranken-, Kinderkranken- und Entbindungspflegeschüler vollständig im TV DN geregelt.

Künftig regelt der TV DN in Teil C Anlagen I und II auch die Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen der noch nach altem Recht in der Ausbildung befindlichen Altenpflegeschüler sowie auch der nach dem neuen Pflegeberufegesetz künftig ihre Ausbildung beginnenden Pflegeschüler. Der DDN hat in Zusammenarbeit mit dem NEVAP ein Ausbildungsvertragsmuster entworfen.

Der 7. Änderungstarifvertrag vom 18. März 2020 zum Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV DN) gilt ab dem 1. April 2020.

Altenpflegeschüler haben deshalb rückwirkend Anspruch auf das Ausbildungsentgelt gemäß Teil C Anlagen II Nr. 3 TV DN.

Die Regelungen des „3. Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege Niedersachsen vom 1. November 2018“ gelten zwar neben den neuen Regelungen des TV DN weiterhin bis zum Ablauf des 31. Juli 2020, kommen jedoch deshalb nicht zum Tragen, weil die Regelungen des TV DN für Die Altenpflegeschüler ausnahmslos günstiger sind.