16.1.2019

3. Tarifvertrag für die Auszubildenden in der Altenpflege in Niedersachsen unterzeichnet

Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V., Der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen e.V., die Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des Landesverbandes Niedersachsen GbR, und der Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. einerseits und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) andererseits haben nach langwierigen Verhandlungen eine Fortsetzung des Tarifvertrags für die Auszubildenden in der Altenpflege in Niedersachsen vereinbart.

Der 3. Tarifvertrag für die Auszubildenden in der Altenpflege in Niedersachsen vom 1. November 2018 liegt nun endlich unterzeichnet vor. Wegen der Vielzahl der Beteiligten und der regelmäßig mit den Feiertagen zum Jahreswechsel verbundenen Unterbrechungen hatten das Redaktions- und das Unterzeichnungsverfahren erhebliche Zeit in Anspruch genommen.

  1. Die monatlichen Ausbildungsentgelte werden nun rückwirkend ab dem 1. August 2018 und danach erneut ab dem 1. März 2019 jeweils um 50 Euro erhöht. Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt demnach

    rückwirkend ab dem 1. August 2018

    im ersten Ausbildungsjahr 1.090,69 Euro,

    im zweiten Ausbildungsjahr 1.152,07 Euro,

    im dritten Ausbildungsjahr 1.253,38 Euro

    und ab dem 1. März 2019

    im ersten Ausbildungsjahr 1.140,69 Euro,

    im zweiten Ausbildungsjahr 1.202,07 Euro,

    im dritten Ausbildungsjahr 1.303,38 Euro.

  2. Auszubildende, die sich am 1. September 2018 im zweiten oder einem höheren Ausbildungsjahr befanden, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100,00 Euro.

  3. Der Urlaubsanspruch der Auszubildenden beträgt mindestens 29 Urlaubstage. Ist für Beschäftigte des Ausbildenden ein höherer Urlaubsanspruch vereinbart, gilt dieser. Für an den TV DN tarifge-bundene Mitglieder des DDN bedeutet das, dass der Urlaubsanspruch gemäß Teil C. Anlage I § 9 TV DN kein höherer Urlaubsanspruch vereinbart ist und der Urlaubsanspruch daher 29 Tage beträgt.

  4. Auszubildende, die am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Die Jahressonderzahlung beträgt im Jahr 2018 70% und ab dem Jahr 2019 80% des den Auszubildenden für November zustehenden Ausbildungsentgelts. Die Regelung dieses Anspruchs gilt jedoch nicht für Auszubildende, für die ohne Geltung dieses Ta-rifvertrags ein Anspruch auf eine Jahressonderzahlung in Höhe eines höheren Prozentsatzes vom Ausbildungsentgelt bestünde. Für an den TV DN tarifgebundene Mitglieder des DDN bedeutet das, dass der Anspruch auf Jahressonderzahlung gemäß Teil C. Anlage I § 1 Abs. 2 i.V.m. Teil A § 24 Abs. 2 TV DN weiterhin 90 % des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts beträgt.

  5. Die Laufzeit ist bis zum 31. Juli 2020 vereinbart.

Die Regelungen über Entgelterhöhungen entsprechen den für Schülerinnen und Schüler in Alten- und Krankenpflegeschulen im öffentlichen Dienst vereinbarten Regelungen. Die Unterzeichnenden dieses 3. Tarifvertrags für die Auszubildenden in der Altenpflege in Niedersachsen eint der Wille, mit guten Ausbildungsbedingungen zur Wahrung der Pflegequalität beizutragen und mit einer hohen Ausbildungsqualität einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Eine nachhaltige und gute Ausbildung drückt sich unter anderem aus in einer regelmäßigen und qualifizierten Praxisanleitung, in planbaren und verbindlichen Ausbildungszeiten ohne Überstunden als Regelfall sowie betrieblichen Tätigkeiten, die dem Ausbildungszweck dienen. Zu einer attraktiven Ausbildung gehören auch angemessene Ausbildungsentgelte.

Den 3. Tarifvertrag für die Auszubildenden in der Altenpflege in Niedersachsen vom 1. November 2018 finden Sie hier